StuStaCulum 2009: Festivalordnung

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Veranstalter

Der Veranstalter der StuStaCulum, im folgenden „Veranstalter“ genannt, ist der Verein „Kulturleben in der Studentenstadt e.V.“

Kulturleben in der Studentenstadt e.V.
Christoph-Probst-Str. 12/027
80805 München

Vertretungsberechtigte Vorstände:
Manuel Schlick, Christian Eltzschig, Holger Müller, Fabian Zacharias

Registriergericht: Amtsgericht München
Registriernummer: VR 13532

2.Besetzungs- oder Programmänderung, Veranstaltungsabsage

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen.
Besetzungs- und Programmänderungen liegen in der Natur der Sache und berechtigen nicht zur Rückgabe der Eintrittsbuttons oder zur Minderung des Kaufpreises.
Sollte die bereits laufende Veranstaltung abgebrochen werden, kann kein Ersatz gewährt werden.
Aus wetterbedingten Gründen behalten wir uns vor, den zeitlichen Beginn und den Ort einer Aufführung zu verschieben.

3.Jugendschutz

Die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit nach der neuesten Fassung sind zu beachten und einzuhalten.
Das Jugendschutzgesetz gilt auf dem Gelände der Studentenstadt Freimann und in allen Veranstaltungsorten des StuStaCulum.
Jeder Besucher unserer Veranstaltung ist verpflichtet, seinen Ausweis ständig bei sich zu tragen.

4.Tiere

Hunde sind auf dem Veranstaltungsgelände an der Leine zu führen. Es ist untersagt, andere Tiere mitzubringen. Tiere dürfen nicht in geschlossene Veranstaltungsstätten mitgenommen werden.

5.Hausrecht

Das Hausrecht bei allen Veranstaltungen sowie auf dem gesamten Gelände liegt beim Veranstalter. Einlass wird nur mit gültigem Eintrittsbutton gewährt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Sicherheitskontrollen durchzuführen. Der Ordnungsdienst ist dann angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Das Recht, den Einlass (gegen Rückerstattung des Nennwertes der Eintrittskarte) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Besucher, die sich selbst oder andere gefährden, werden des Geländes verwiesen.

6.Sonstiges

Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Veranstalter aufgrund von Delikten, Vertragsverletzung oder Verschuldens bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht mindestens grob fahrlässig verursacht wurde. Der Veranstalter haftet nur, wenn und soweit ein derart verursachter Schaden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder des Ereignisses unter Berücksichtigung aller bekannten oder schuldhaft unbekannten Umstände vorhersehbar war. Es wird zwischen dem Veranstalter und dem Besucher vereinbart, dass dieser die Leistungen des Veranstalters grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

Für Festivalbesucher ist das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, Plastikflaschen (wir vermeiden Müll) auf das Festivalgelände ist untersagt.

Das Mitbringen von pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen sowie waffenähnlichen Gegenständen auf das Festivalgelände ist grundsätzlich untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt Verweis aus dem Veranstaltungsgelände. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises besteht in diesem Fall nicht.

Bei Abbruch der Veranstaltung aufgrund behördlicher Anordnung wegen höherer Gewalt besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

Bitte benutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel. Das Befahren des Festivalgeländes ist verboten. Der Festivalbesucher parkt sein Auto auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter ist nicht für verloren gegangene oder gestohlene Sachen verantwortlich.

Stage diving und crowd surfing ist grundsätzlich verboten. Wer barfuß läuft, trägt das Risiko selbst.

Illegale Drogen sind auf dem StuStaCulum ausnahmslos verboten.

Das Recht, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen zu machen, bleibt alleine dem Veranstalter vorbehalten. Der Besucher willigt ein, dass Bild- und Tonaufnahmen von ihm durch den Veranstalter gemacht werden.

Den Hinweisen und Anordnungen der Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten.

Es gilt Rauchverbot in allen geschlossenen Räumen sowie in allen Zelten.

Betreten von Bühnen und von abgesperrten Bereichen ist verboten.

Bei Zuwiderhandlung erlauben wir uns die zuwiderhandelnden Personen des Geländes zu verweisen.
Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von möglichen Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. Die Ausgabe von Gehörschutz erfolgt am Infozelt. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt stets auf eigene Gefahr.

Ansonsten wünscht der Veranstalter allen Besuchern viel Spaß.

München, im Mai 2009

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